Anhang: Ad-hoc-Mitteilung
Ad-hoc-Mitteilungen sollten ein Piktogramm enthalten (z. B. das ISO-Piktogramm oder das Piktogramm, das üblicherweise da verwendet wird, wo sich das Gebäude befindet). Das Piktogramm muss auch für Kinder verständlich sein. Dieses finden Sie z.B. auf der Seite mit den grafischen ISO-Symbolen (https://www.iso.org/obp/ui/#search/grs/). Die Mitteilung muss:
- Den für die Verarbeitung Verantwortlichen bezeichnen
- Den Zweck der Überwachung angeben:
Damit die Behörden ihre Aufgaben erfüllen können
Das Recht auszuüben, zu bestimmen, wer Zugang zu den Daten erhält und wer nicht
Die legitimen Interessen für konkret angegebene Zwecke zu gewährleisten
- Deutlich anzugeben, ob die Bilder aufgezeichnet werden
- Stellen Sie Kontaktinformationen und einen Link zur Online-Richtlinie zur Videoüberwachung zur Verfügung
- Wenn ein Bereich außerhalb von Gebäuden überwacht wird, sollte dies klar angegeben werden
Das Sicherheitspersonal und der Empfang müssen in den Datenschutzaspekten der Videoüberwachung geschult sein und Kopien der detaillierten Datenschutzerklärung machen können (siehe Anhang: Richtlinie für die Videoüberwachung), die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Sie müssen außerdem die Öffentlichkeit darüber informieren können, an wen man sich mit weiteren Fragen wenden oder wo man auf seine Daten zugreifen kann.
Die Schilder müssen an solchen Stellen angebracht werden und groß genug sein, dass betroffene Personen sie vor dem Betreten der überwachten Zone bemerken und problemlos lesen können. Dies bedeutet nicht, dass neben jeder einzelnen Kamera ein Hinweis platziert werden muss.
Die Schilder in Gebäuden müssen in der (den) Sprache(n) verfasst sein, die von den Mitarbeitern und den häufigsten Besuchern allgemein verstanden wird. Auch Schilder außerhalb von Gebäuden (falls Außenbereiche überwacht werden) müssen in der Landessprache (oder den Landessprachen) angebracht werden.
Ein Muster für eine Ad-hoc-Meldung finden Sie unter Milestone Ad-hoc-Meldung Muster.