Anhang: Vereinbarung mit dem Datenverarbeiter

Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss mit Dritten, mit denen er Videoüberwachungsmedien gemeinsam nutzt, eine Datenverarbeitungsvereinbarung abschließen, außer bei der gemeinsamen Nutzung von Videoüberwachungsmedien mit den Strafverfolgungsbehörden.

Wenn eine Organisation Dritte (für die Verarbeitung Verantwortliche) mit ihren Videoüberwachungsaktivitäten (oder Teilen davon) beauftragt, bleibt sie als für die Verarbeitung Verantwortlicher für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich. Z. B. Sicherheitspersonal, das Live-Überwachungsvideos im Empfangsbereich einer Organisation überwacht und das für ein privates Unternehmen arbeitet, das von der Organisation mit der Live-Überwachung beauftragt wurde. In diesem Fall muss die Organisation gewährleisten, dass das Sicherheitspersonal seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO ausübt.

Eine Mustervereinbarung mit dem Datenverarbeiter finden Sie unter Milestone Mustervereinbarung mit dem Datenverarbeiter.

Haftungsausschluss: Die Beispiel-Datenverarbeitungsvereinbarung ist von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zu prüfen. Er ist für die Einhaltung der DSGVO durch diese Mustervereinbarung verantwortlich.